In einer Patientenverfügung kann jede/r festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er oder sie im Notfall wünscht. Im Fall einer Erkrankung an Covid-19, die bei schwerem Verlauf eine Beatmung erforderlich machen kann, sollte man seine Patientenverfügung bezüglich einer künstlichen Beatmung überprüfen und entsprechend anpassen.
Bei Covid-19 kann je nach Krankheitsverlauf eine künstliche Beatmung notwendig werden. „Wer eine Patientenverfügung verfasst hat, sollte das Dokument diesbezüglich nochmal aufmerksam durchlesen“, rät Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und gibt weitere Tipps für die Formulierung einer Patientenverfügung.