Lungentransplantation

Der Deutsche Bundestag hat sich bei der Ersten Lesung zu den Reformen des Transplantationsgesetzes einhellig für die Einführung der „Entscheidungslösung“ bei der Organspende ausgesprochen. Künftig soll nach einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Union, FDP, SPD, Grünen und Linken jeder Bürger alle zwei Jahre von den Krankenkassen zu seiner Spendebereitschaft befragt werden.

Die Organspende in Deutschland wird neu geregelt. Vertreter aller Fraktionen einigten sich am Donnerstag auf Änderungen am Transplantationsgesetz, wie CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn bestätigte. Demnach sollen in Zukunft alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig gefragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind. Bislang müssen die Deutschen selbst aktiv werden, um sich einen Organspendeausweis zu besorgen.

Seit dem 10. Dezember 2011 gelten neue Richtlinien, die bestimmen, welcher bedürftige Patient als nächstes eine gespendete Lunge erhalten soll. Beispielsweise soll die bisherige Wartezeit der Organbewerber kein Kriterium mehr für eine Organvergabe sein.

Ab 10. Dezember 2011 gelten neue Richtlinien für die Vermittlung von Spenderlungen. Damit zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: Statt der Wartezeit spielen in Zukunft die Erfolgsaussichten einer Transplantation eine ausschlaggebende Rolle bei der Organvermittlung.

Mit dem 10. Dezember 2011 ist es soweit: ab dann gibt es eine neue Grundlage für die Verteilung von Spenderlungen. Grundlage der veränderten Organverteilung ist ein in den USA entwickeltes Bewertungssystem

Die Bundesärztekammer hat die Richtlinien für die Allokation von Spenderlungen novelliert: Der Lungenallokations-Score, der in den USA entwickelt wurde, berücksichtigt Erfolgsaussicht und Dringlichkeit. Die Wartezeit als Verteilungskriterium entfällt künftig.

Patienten, die längere Zeit auf ein Organ warten müssen, erleben sich meist im Ausnahmezustand. Die Wartezeit löst allerdings oft eine psychodynamische Entwicklung mit Ängsten, Depression und sozialer wie beruflicher Isolierung aus, die durch wohnortnahe Betreuung aufgefangen werden muss. Nach erfolgreicher Transplantation kann ein anonymer Dank des Empfängers an die Angehörigen des Spenders die seelische Verarbeitung für beide Parteien erleichtern.